Sole Proprietorship – Einzelhandelsgeschäft
Ein Einzelhandelsgeschäft kann nur auf Provinzebene durch einen kanadischen Staatsbürger gegründet werden. Rechtlich wird nicht zwischen der Privatperson und dem Unternehmen unterschieden. Der Einzelunternehmer ist somit persönlich haftbar.
Partnership – Partnerschaft
Diese Unternehmensform, die ebenfalls nur auf Provinzebene gegründet werden kann, wird durch Zusammenschluss von mindestens zwei Privatpersonen gebildet. Die Partner müssen sich einig sein, dass sie ein Unternehmen mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, führen möchten. Die Partner haften gesamtschuldnerisch und unbegrenzt (General Partnership). Darüber hinaus gibt es noch weitere Formen der Partnerschaft, die jedoch einen schriftlichen Gründungsvertrag sowie in einigen Provinzen die Registrierung bei der zuständigen Behörde erfordern.
Limited Partnership – begrenzte Partnerschaft
Die Bestimmungen sind hier wie bei der Partnerschaft, allerdings führt nur ein Partner (general partner) das Geschäft. Dieser ist persönlich haftbar; die anderen Partner haften lediglich in Höhe ihrer geleisteten Anteile. Weitere Einzelheiten sind im Limited Partnerships Act der jeweiligen Provinzen geregelt.
Limited Liability Partnership – begrenzte Haftung
Bei dieser Form der Partnerschaft kann die unbeschränkte Haftung begrenzt werden. Auch hier sind die Bestimmungen der Provinzen maßgeblich.
Corporations – Kapitalgesellschaften
Inhaber und Geschäftsführer haften hier nicht persönlich, sondern mit dem Vermögen der Gesellschaft. Die Corporation kann in unterschiedlichen Formen auf Bundes- oder Provinzebene gegründet werden. Rechtliche Grundlage einer Corporation auf Bundesebene ist der Canada Business Corporation Act (CBCA). Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.germanchamber.ca . Die Anschriften der regionalen Büros in Edmonton, Montréal und Vancouver finden Sie in der Rubrik „Kontakt“.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Kanada. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.