„Mittlerweile gibt es etliche Anbieter, die hochwertige und weltweit gültige Krankenversicherungen anbieten“, sagt Omer Dotou, Leiter Internationales Personalmanagement bei der auf Entsendeberatung und Auslandspolicen spezialisierten Hamburger BDAE Gruppe.
Obwohl es an Offerten für den Auslandsschutz nicht mehr mangelt, sind sich viele Auswanderer und Expatriates ihrer Versorgungslücke nicht bewusst. Ein Beispiel: Viele Auswanderungswillige wissen nicht, dass die Reisekrankenversicherung oft nur einen Auslandsaufenthalt von maximal sechs Wochen im Jahr und vor allem in der Regel keine beruflichen Aktivitäten abdeckt. Und selbst dann schützt sie nicht vollumfänglich und vor allem nicht bargeldlos.
Auch glauben viele, dass sie in EU-Ländern mit der europäischen Gesundheitskarte abgesichert sind. Das Problem: „Zum einen besteht nicht in allen Ländern freie Arztwahl und zum anderen erstattet die deutsche Gesetzliche Krankenkasse lediglich jene Leistungen, für die sie auch in Deutschland aufkommen würde“, weiß Auslands-Spezialist Dotou. Im Grunde dient die Gesundheitskarte (auch EHIC) nur für den Notfall. Hinzu kommt, dass ein Krankenrücktransport ins Heimatland nicht im Versicherungsschutz abgedeckt ist. In der Praxis bleiben viele Auswanderer im Aufenthaltsland trotz Gesundheitskarte auf ihren Krankenkosten sitzen.
Für längere Aufenthalte sollte eine spezielle private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, was allerdings häufig nur bis zu einem Höchstaufnahmealter von 67 Jahren möglich ist. Generell lohnt ein ausführlicher Blick in die Tarifbeschreibung und in das Bedingungswerk, denn die Angebote variieren stark. So gibt es Policen, die nur einen Basis-Schutz bieten und beispielsweise keine Behandlungen bei Schwangerschaft oder zahnärztliche Leistungen abdecken. Einige sind zudem auf drei oder fünf Jahre begrenzt und bieten keine Verlängerungsoption.
Bei der Wahl der richtigen Auslandskrankenversicherung sollte zudem darauf geachtet werden, ob so genannte Assistance-Leistungen eingeschlossen sind. Diese Notfall- und Service-Leistungen gewinnen insbesondere bei Auslandsaufenthalten an Bedeutung. Und noch ein weiteres Leistungsmerkmal wird zunehmend wichtiger: Patientenrechtsschutz. Jeder zehnte Patient (insgesamt 15 Millionen) erleidet allein in Europa nach medizinischer Behandlung Schäden. Insbesondere im Ausland ist das Risiko einer Fehlbehandlung, etwa aufgrund einer schwierigeren sprachlichen Verständigung und unterschiedlicher medizinischer Standards, groß. Die BDAE Gruppe hat gemeinsam mit der ARAG als einziger Anbieter im Auslandskrankenversicherungsmarkt eine weltweit gültige Patientenrechtsschutz-Versicherung in ihre Krankenversicherungen integriert. Damit sind Auswanderer und Auslandserwerbstätige auch in diesem Ernstfall geschützt.
Dieser Artikel wurde vom BDAE, Spezialist für Auslandsentsendungen, zur Verfügung gestellt.