Wohnung/Haus
Wenn Sie in Deutschland zur Miete wohnen, ist es wichtig, dass Sie die Wohnung rechtzeitig kündigen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Unter Umständen empfiehlt es sich, die Wohnung zunächst für einige Monate beizubehalten. Das kann der Fall sein, wenn damit zu rechnen ist, dass man in den ersten Monaten regelmäßig aus beruflichen oder privaten Gründen zurück nach Deutschland reisen muss.
Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung muss man sich darüber Gedanken machen, ob das Eigenheim vermietet oder verkauft wird. Ist die voraussichtliche Dauer Ihres Aufenthalts in Kanada auf eine bestimmte Zeit befristet, liegt eine Vermietung wahrscheinlich näher. Bedenken Sie aber, dass Sie eine Person Ihres Vertrauens als Ansprechpartner für den Mieter benennen, da Sie im Notfall nicht schnell vor Ort sein können. Die Vertrauensperson kann z. B. darum gebeten werden, nach dem Rechten zu sehen und den Eingang der Mietzahlungen zu überwachen.
Ein Verkauf könnte dann in Betracht zu ziehen sein, wenn Sie dauerhaft nach Kanada auswandern möchten. Planen Sie bei dem Verkauf großzügig Zeit ein, da Sie unter Umständen nicht sofort einen Käufer finden.
Haustiere
Möchten Sie Ihren Hund oder Ihre Katze mitnehmen, muss folgendes beachtet werden: Deutschland ist von Kanada nicht als ein rabies-free country eingestuft. Für mitgeführte Hunde und Katzen, die älter als drei Monate sind, ist deshalb eine Bescheinigung eines ausgebildeten Tierarztes darüber erforderlich, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Der Nachweis muss in englischer oder französischer Sprache erbracht werden. Wird der Hund oder die Katze von jemand anderem als dem Besitzer mitgeführt, sind weitere Nachweise, wie z. B. ein Gesundheitszeugnis, notwendig. Die Bestimmungen für andere Haustiere entnehmen Sie bitte den Webseiten der Canadian Food Inspection Agency (CFIA).
Abmelden
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland aufgeben, müssen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden. Das ist frühestens sieben Tage vor dem Umzug möglich. Mitbringen müssen Sie Ihren Personalausweis oder den Reisepass. Auch das Finanzamt, Ihre Banken sowie ggf. das Arbeitsamt und die Familienkasse müssen über Ihren Umzug informiert werden.
Auto
Sind Sie Eigentümer eines Autos, sollten Sie dieses verkaufen oder, bei einem befristeten Auslandsaufenthalt, dieses gegebenenfalls in einer Garage unterstellen. Bei einem Verkauf oder bei der Stillegung sollte man rechtzeitig das zuständige Straßenverkehrsamt aufsuchen, um den Pkw abzumelden. Auch die Versicherung muss gekündigt werden.
Impfungen für Kanada
Wenn Sie aus Deutschland einreisen, sind keine Impfungen erforderlich.
Einfuhrbestimmungen für Kanada
Welche Möbelstücke kann man mit nach Kanada nehmen? Was geschieht mit dem Rest? Unter bestimmten Umständen können Sie Möbelstücke und Haushaltsgegenstände nach Kanada einführen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich diese Gegenstände vor der Abreise unmittelbar in Ihrem Eigentum befunden haben und von Ihnen benutzt wurden. Bei elektrischen Geräten wie Toaster, Haarfön, Fernseher und Stereoanlage vergewissern Sie sich bitte vorher, ob diese auf die kanadische Stromspannung eingestellt werden können. Nicht mitnehmen dürfen Sie frische oder verpackte Lebensmittel, Pflanzen oder Pflanzenbestandteile.
Die Sachen werden sinnvollerweise verschickt – entweder auf dem Luft oder auf dem Seeweg. Der Transport erfolgt in stählernen Seecontainern oder Umzugskisten aus Holz. Das von Ihnen beauftragte Umzugsunternehmen lädt die Kisten in Deutschland ein. Ausgeladen werden die Güter durch ein kanadisches Unternehmen. Informieren Sie sich deshalb bei dem Unternehmen oder der Reederei in Deutschland, ob dieses mit einer kanadischen Firma zusammenarbeitet.
Denken Sie daran, eine Schadensversicherung abzuschließen, da Schäden natürlich nicht ausgeschlossen werden können. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versichernden Wertes. Der Transport Ihrer Kisten per Flugzeug ist schneller, jedoch auch mit wesentlich höheren Kosten verbunden. Bevor Sie die Gegenstände einpacken bzw. einpacken lassen sollten Sie deshalb genau überlegen, welche Dinge Sie unmittelbar nach Ihrer Ankunft benötigen, und auf welche Sie warten können. Der Versand auf dem Seeweg kann mehrere Monate dauern.
Die Möbel, die Sie nicht verkaufen oder mitnehmen möchten, können eingelagert werden. Für Lagerraum in Ihrer Nähe informieren Sie sich bitte in den gelben Seiten oder im Internet.
Nachsendeantrag
Damit Ihre Post Sie auch in Kanada erreicht, sollten Sie rechtzeitig einen Nachsendeantrag stellen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 25,20 Euro für ein Jahr. Dazu kommen noch weitere Kosten, die bei der Ablieferung der Briefe in Kanada anfallen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, Ihre Post für die Dauer von bis zu drei Monaten lagern zu lassen. Die Kosten für den Lagerservice betragen für drei Monate 10,20 Euro. Trotz der Möglichkeit der Nachsendung sollten Sie dennoch alle Behörden, Banken, Freunde und Bekannte über den Wechsel Ihrer Anschrift informieren.
Kündigung von Telefon, Strom etc.
Denken Sie daran, sich rechtzeitig mit Ihrem Stromanbieter sowie der Telefongesellschaft in Verbindung zu setzen, um die Anschlüsse zu kündigen. Ein deutsches Mobiltelefon kann zwar in Kanada verwendet werden, jedoch fallen pro Gespräch hohe Kosten an. Deshalb sollte auch dieser Vertrag rechtzeitig gekündigt bzw. stillgelegt werden.
Vertrauensperson
Sinnvoll ist es zudem, im Vorfeld einer Person Ihres Vertrauens eine Bankvollmacht für Ihr Konto auszustellen. So kann diese Person in Ihrem Interesse eventuelle Bankgeschäfte für Sie wahrnehmen, die Sie nicht online erledigen können oder möchten.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Kanada. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.