Staatliche Schulen (Openbare scholen)
Etwa ein Drittel aller holländischer Schüler besucht staatliche Schulen. Dies sind Schulen die Schüler unabhängig von ihrer Religion aufnehmen. Sie werden üblicherweise von der Stadtgemeinde verwaltet.
Die staatlichen Schulen
- stehen allen Schülern offen
- sind öffentlich rechtlich und werden vom Staat finanziert
- werden von der Stadtgemeinde, einem öffenlichen Rechtsträger oder einer Stiftung verwaltet
- bieten Bildung im Auftrag des Staates
Privatschulen (Bijzondere scholen)
Die restlichen zwei Drittel aller niederländischen Schüler besuchen Privat- oder 'Spezialschulen', wie sie von den Niederländern genannt werden. Sie sind entweder religiös (z.B. jüdisch, islamisch, protestantisch) oder pädagogisch ausgerichtet (z.B. Montessori, Freinet, Jenaplan, Dalton). Die Privatschulen werden normalerweise von Organisationen oder privaten Stiftungen verwaltet.
Die Privatschulen
- dürfen Schüler ablehnen deren Eltern nicht zu einer Religionsgemeischaft gehören
- unterliegen dem Privatrecht
- werden nicht vom Staat gegründet oder organisiert
- werden vom Gremium des Verbandes oder der Stiftung verwaltet