Bevor Sie nach Holland reisen erkundigen Sie sich, ob Ihre Krankenversicherung auch in den Niederlanden in Anspruch genommene medizinische Leistungen abdeckt.
Notfälle
Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen, die jegliche medizinische Betreuung abdeckt, die Sie in den Niederlanden in Anspruch nehmen. Bei Notfällen brauchen sie sich aber keine Gedanken über Versicherungs-Angelegenheiten machen – nach niederländischem Recht sind alle Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen verpflichtet Patienten in Notfallsituationen zu behandeln. Begeben Sie sich also einfach zur nächsten Notaufnahme (eerste hulp).
Wählen Sie die Notrufnummer 122 um einen Krankenwagen zu rufen!
Seit 1. Januar 2006 müssen sich Personen, die älter als 14 Jahre sind, ausweisen (mit Reisepass oder Personalausweis) bevor sie behandelt werden. Bei jüngeren Personen reicht eine Eintragung im Reisepass der Eltern aus. Bei Notfallbehandlungen können Sie den Vorweis eines Passes oder Personalausweises innerhalb von 2 Wochen nach dem Krankenhausbesuch nachholen.
Apotheken
In den Niederlanden unterscheidet man zwei Typen von Apotheken: Apotheken (apotheek) wie es sie auch in Deutschland und Österreich gibt und Drogerien (drogist).
In Apotheken erhalten Sie rezeptpflichtige Medikamente, deren Kosten Ihnen von Ihrer Krankenversicherung rückerstattet werden. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle von Ärzten verschriebene Medikamente auch automatisch durch Ihre Versicherung abgedeckt sind. Erkundigen Sie sich also im Zweifelsfall bei Ihrem Arzt, Apotheker oder Ihrer Versicherung. In Drogerien erhalten Sie ausschließlich rezeptfreie Medikamente.