Ab 2003 betrug die Arbeitslosenrate in den Niederlanden durchschnittlich 5,8%, bis sie im Jahr 2014 auf ein Rekordhoch von 8% anstieg. Amsterdam ist die Stadt mit der höchsten Arbeitslosigkeitsrate unter den größeren niederländischen Städten.
In Holland gibt es eine (verwunderlich) große Zahl von "Arbeitsunfähigen". Diese Leute können aus Gesundheitsgründen nicht mehr arbeiten und erhalten Zuschüsse aus dem Sozialversicherungssystem. Um diesem Trend entgegenzuwirken, sollen neue Gesetzentwürfe nun die Kriterien für die Auszahlung der Zuschüsse verschärfen. Damit wird sich die Zahl der Arbeitssuchenden vermutlich weiter erhöhen.
Als Ausländer ist die Jobsuche oftmals besonders schwer, zumal die meisten Jobs lokale Sprachkenntnisse erfordern. Kellnerjobs in Bars und Restaurants oder Jobs als Sprachlehrer sind einfacher zu finden.
Arbeitserlaubnis und Antragsverfahren
EU-Bürger benötigen für die Niederlande keine Arbeitserlaubnis. Innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Ankunft sollten Sie sich bei der lokalen Fremdenpolizei ( Vreemdelingenpolitie)registrieren. Dort erfahren Sie, welche Dokumente Sie auszufüllen haben.
Nicht-EU-Bürger müssen zunächst eine Aufenthaltsgenehmigung (MVV) bei einer holländischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen. Anschließend erfolgt der Antrag für eine Arbeitserlaubnis. Während der Bearbeitung Ihres Antrags dürfen Sie ggf. nicht das Schengen-Gebiet verlassen. Beachten Sie, dass eine holländische Arbeitsgenehmigung für einen bestimmten Arbeitgeber ausgestellt wird. Falls Sie den Job und Ihren Arbeitgeber wechseln, benötigen Sie eine neue Arbeitserlaubnis.