Anmeldung

Wann und wie Sie Ihren neuen Wohnort anmelden müssen

Anmeldung

Wenn Sie länger in der Schweiz bleiben möchten, müssen Sie sich innerhalb von 8 Tagen nach Ihrer Einreise bei der Gemeinde ( commune) Ihres Wohnorts anmelden, selbst wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch in einem Hotel wohnen.

Die Anmeldung des Wohnorts ist sowohl für Schweizer als auch für Ausländer obligatorisch. In ländlichen Gegenden müssen Sie hierzu Ihr lokales Gemeindehaus ( maison communale) aufsuchen, in Städten das zuständige Kreisbüro ( bureau d'arrondissement). In größeren Städten finden Sie oftmals eine gesonderte Einwohnerkontrolle ( contrôle d'habitants).

Auf jeden Fall müssen Sie Ihren Wohnort vor dem Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses anmelden. Die Gemeinde wird Ihre Dokumente dann an die zuständigen Kanton-Behörden weiterleiten, die Ihnen schließlich Ihre Aufenthaltsgenehmigung zuschickt (falls Sie eine solche benötigen).

Falls Sie bereits einen formellen Arbeitsvertrag haben, sollten Sie die folgenden Dokumente mitbringen:

  • einen gültigen Ausweis oder Pass (für Sie selbst und alle Familienmitglieder)
  • einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung
  • Passfotos (von Ihnen selbst und allen Familienmitgliedern)
  • Nachweise Ihres Familienstands, z.B. Familienbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden etc.
  • Ihren Arbeitsvertrag

Falls Sie in der Schweiz nach Arbeit suchen, benötigen Sie dieselben Dokumente, mit Ausnahme der Arbeitsvertrags.

Beachten Sie, dass die Anmeldepflicht in der Schweiz sehr strikt durchgesetzt wird. Dies liegt unter anderem daran, dass Ihre Einkommenssteuern an Ihrem Wohnort erhoben werden.

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