Die Arbeitslosenversicherung ist für alle Arbeitnehmer in Belgien obligatorisch. Die Beiträge dafür werden zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.
Arbeitslosengelder werden nur bezahlt, wenn Sie unfreiwillig arbeitslos werden, also wenn Sie entlassen werden und nicht wenn Sie freiwillig gehen. Wenn Sie gefeuert werden, können Sie nach einer bestimmten Zeit immer noch zum Erhalt von Arbeitslosengeld berechtigt sein. Dazu müssen Sie arbeitsfähig und verfügbar sein (was normalerweise heißt, dass Sie bei der nationalen Arbeitsvermittlung registriert sind) und sich regelmäßig bei Ihrer örtlichen Sozialbehörde melden.
Wenn Sie EU-Bürger sind und von Belgien in ein anderes EU-Land ziehen, um dort Arbeit zu suchen, können Sie bis zu drei Monate lang berechtigt sein, Arbeitslosengeld zu empfangen. Um sich für diese Regelung zu qualifizieren, müssen Sie Ihre Sozialbehörde über Ihren Weggang informieren und sich innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Arbeitslosenbehörde des Landes melden, in dem Sie sich nun aufhalten. Weitere Informationen können Sie auf der Website der EU bekommen.
In Belgien unterliegen die Arbeitslosengelder strengen Regelungen und Einschränkungen, die von Ihrem Alter, Ihrer Arbeitserfahrung und Ihrer familiären Situation abhängen. Wenn Sie unter 36 sind, müssen Sie insgesamt in den letzten 18 Monaten, bevor Sie Ihre Arbeit verloren haben, mindestens 312 Tage gearbeitet haben; wenn Sie zwischen 36 und 50 sind, müssen Sie in den letzten 27 Monaten 468 Tage gearbeitet haben; und 624 Tage in den letzten 36 Monaten, wenn Sie über 50 sind. Für all diejenigen Über-50-Jährigen, die an Früh-Pensionierungs-Programmen teilnehmen, gibt es spezielle Gelder. Sobald Sie das legale Rentenalter von 65 erreicht haben, erlischt jeder Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Um Unterstützung zu beantragen, können Sie (auch ohne Gewerkschaftsmitglied zu sein) zu einer der Arbeitslosenvertretungen gehen, die von Gewerkschaften geführt werden oder zu einem staatlichen Hilfsfonds für Arbeitslosengeldzahlungen ( Caisse auxiliaire de Paiement des Allocations de Chômage/Hulpkas voor Werkloosheidsuitkeringen). Die Vertretung, zu der Sie gehen, können Sie jederzeit wechseln. Normalerweise beginnen die Arbeitslosengeldzahlungen sofort, es sei denn, Sie bekommen von Ihrem bisherigen Arbeitgeber eine Abfindung oder Entschädigungszahlung. Wenn Sie gefeuert wurden, müssen Sie vier bis 26 Wochen warten, bis Sie Arbeitslosengeld erhalten. Junge Menschen, die gerade erst die Schule abgeschlossen haben, müssen ebenfalls einige Monate warten, auch wenn Sie während dieser Wartezeit noch immer Anspruch auf Kindergeld haben.
Sie müssen sich bei der staatlichen Arbeitsvermittlung (VDAB in Gebieten, in denen flämisch gesprochen wird, FOREM in Wallonien oder ACTIRIS in der Region um Brüssel) melden und zweimal monatlich zur Arbeitslosenbehörde gehen, um von der Arbeitssuche zu berichten (das heißt, sie müssen zeigen, dass Sie dabei Fortschritte machen). Während Sie Arbeitslosenunterstützung erhalten, dürfen Sie nicht arbeiten, darin sind sämtliche Aktivitäten eingeschlossen, die Ihnen oder Ihrer Familie einen materiellen Vorteil bringen. Mit solchen Vorteilen sind auch Handwerksarbeiten bei Ihnen zu Hause gemeint! Wenn Sie eine zweite Tätigkeit haben, können Sie diese nur ausüben, wenn Sie dies in den letzten drei Monaten bevor Sie Ihren Job verloren haben ebenfalls getan haben und sie bei der Steuerbehörde angegeben haben. Selbst dann dürfen Sie diese Tätigkeit keinesfalls zwischen 7 und 18 Uhr ausüben, da Sie in dieser Zeit eine Stelle in Ihrem hauptsächlichen Beruf suchen sollten.
Der Betrag der Arbeitslosenhilfe, die Sie bekommen, hängt von Ihrem Familienstand ab. Wenn Sie Single sind oder eine Familie haben, die von Ihrem Einkommen abhängig ist, bekommen Sie 60% Ihres bisherigen Gehaltes. Wenn Ihr (Ehe-)Partner ein Einkommen hat, bekommen Sie nur 55%. Nach einem Jahr wird Singles nur noch 42% des bisherigen Gehaltes zugesprochen, während diejenigen mit Familie und ohne ein weiteres Einkommen in der Familie weiterhin 60% des letzten Gehaltes bekommen. In beiden Fällen bekommen die Arbeitslosen so lange Arbeitslosengeld, bis Sie wieder Arbeit gefunden haben (vorausgesetzt dass Sie andere Kriterien weiterhin erfüllen). Wenn Ihr (Ehe-)Partner Geld verdient, wird Ihre Unterstützung nach einem Jahr auf 35% reduziert. Dieser reduzierte Betrag wird dann auch nur für die folgenden drei Monate bezahlt und weitere drei Monate für jedes Jahr, das Sie gearbeitet haben, bevor Sie arbeitslos geworden sind. Nach dieser Zeit wird Ihre Unterstützung abermals gekürzt und zwar so weit, dass Sie ca. 13€ pro Tag bekommen (Dies soll Sie ermutigen einen Job zu finden!).