Alle Angestellten und Selbstständigen in Belgien zahlen obligatorische Beiträge in den gesetzlichen Fonds für Alters- und Arbeitsunfähigkeitsrenten.
Die Beiträge betragen etwas über 16% des Bruttoeinkommens und werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung werden auch dann bezahlt, wenn Sie arbeitslos sind oder aus einem anderen Grund nicht arbeiten und eine staatliche Unterstützung erhalten, der Beitrag wird dann üblicherweise von der zuständigen Sozialbehörde in Ihrem Namen bezahlt.
Um die Altersrente zu erhalten, müssen Sie in bestimmtes Alter erreicht habe (normalerweise 65) und für eine Mindestzeit Beiträge bezahlt haben. Sonderkonditionen treffen meist auf Beamte, Bergarbeiter, Angestellte der Eisenbahngesellschaft und andere Personengruppen zu. Nach EU-Regelungen müssen Sie Gelder auch dann erhalten, wenn Sie die Beiträge in einem anderen EU-Land bezahlt haben. Außerdem hat Belgien Sozialversicherungsabkommen mit einigen Nicht-EU-Staaten (z.B. mit den USA), dank derer die Beiträge, die Sie in diesen Ländern bezahlt haben, in Belgien voll oder teilweise angerechnet werden. Weitere Informationen zu den EU-Regelungen zu Rente können Sie im „Dialog mit Bürgern“ auf der Website der EU finden. Informationen zu Sozialversicherungsabkommen mit Nicht-EU-Staaten können Sie bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat erhalten.
Die Altersrente basiert im belgischen Rentensystem auf einem Renteneintrittsalter von 65 und 45 Beitragsjahren (Zeiträume, in denen Arbeitslosengeld oder Arbeitsunfähigkeitsgelder bezahlt wurden, sind inbegriffen). Unter bestimmten Umständen ist es möglich mit 60 Jahren eine verminderte Vorruhestandsrente zu beantragen, obwohl die Regierung all diejenigen, die eine vorzeitige Pensionierung brauchen oder wünschen, auffordert in eine private „Brückenrente“ ( prépensions conventionnelles) einzuzahlen.
Die staatliche Basisrente beträgt 75% des Durchschnittsgehaltes der Lebensarbeitszeit für all diejenigen, deren Ehepartner ihnen abhängig ist, und 60% für alle anderen Rentner. Sie sollten Ihre Pensionierung bereits ein Jahr, bevor Sie das Renteneintrittsalter erreichen, bei der Verwaltung Ihrer Kommune beantragen, da es so lange dauern kann, bis die Formalitäten erledigt sind (das ist Belgien!). Sie sollten die Pensionierung besonders dann sehr frühzeitig beantragen, wenn Sie auch in einem anderen Land Beitrage bezahlt haben, die angerechnet werden können.
Renten werden monatlich bezahlt und direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen. Sie können auch mit über 65 Jahren noch arbeiten, allerdings wird dann Ihre Rente angepasst (das heißt vermindert), wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt.
Jeder, der im belgischen Krankenversicherungssystem eingegliedert ist, besitzt gleichzeitig eine Invaliditätsvorsorge, vorausgesetzt dass man in den letzten sechs Monaten vor dem Unfall oder der Krankheit, die die Arbeitsunfähigkeit verursacht hat, mindestens 120 Tage gearbeitet hat und einen Behindertengrad von 66,66% hat. Wenn Familienmitglieder von Ihnen abhängig sind, bekommen Sie 65% des bisherigen Gehaltes an Unterstützung, bzw. 45% oder 40% wenn nicht (die kleinere Zahl trifft zu, wenn es in Ihrem Haushalt noch ein anderes Einkommen gibt). Diese Invaliditätsrente wird bezahlt, bis Sie 65 sind, danach wird Sie durch die Standardaltersrente ersetzt.