Die Formulare für die Steuererklärung werden gleich nach dem Ende des Steuerjahres, auf das sie sich beziehen, versandt. Wenn Sie in Wallonien oder in einer der französischen Gemeinden in oder um Brüssel leben, werden Sie das Formular auf Französisch erhalten. Steuerzahler in Flandern bekommen flämische Formulare. Bei manchen Steuerfreibeträgen gibt es, besonders was den Aufschlag auf die Kommunalsteuer betrifft, Unterschiede, je nachdem ob Sie in einer französischen oder flämischen Gegend leben. Sie müssen also auf jeden Fall das Formular benutzen, das Ihnen geschickt wurde. Seit einigen Jahren können Sie jedoch Ihre Steuererklärung online einreichen. Besuchen Sie dazu folgende Webseiten: www.taxonweb.be und www.minfin.fgov.be
Wenn Sie kein solches Formular erhalten müssen Sie das nächste Finanzamt kontaktieren (dieses befindet sich normalerweise im Rathaus Ihrer Stadt oder direkt nebenan). Wer einen Nicht-Einwohner Steuerstatus erlangen möchte (dazu gehören auch die Sonderprogramme für Führungsposten und Forschungsexperten), muss sich bei einem Steuerprüfer Steuerformulare für Nicht-Einwohner besorgen ( Contrôle des Contributions de Bruxelles Etranger/Inspecties Buitenland, Place Jean Jacobs 10, 1000 Brüssel, Tel. +32 (0)2-548 5788 oder +32 (0)2-548 5768).
Auf dem Formular für die Steuererklärung steht auch das Datum, bis zu welchem Sie die Erklärung spätestens zurücksenden müssen. Dieses ändert sich jedes Jahr, ist aber meistens Ende Juni. Wenn Sie es nicht schaffen das Formular bis zum Abgabedatum auszufüllen, müssen Sie vor dem 1. Juni eine Fristverlängerung beantragen. Tatsächlich gewährt die Regierung oftmals noch einige Tage oder sogar Wochen nach dem eigentlichen Abgabedatum Aufschub, besonders dann, wenn in letzter Minute Steuerregelungen geändert wurden oder wenn es Probleme beim Ausdrucken und Verteilen der Formulare gibt. Diese Verlängerungen werden über die Nachrichtenmedien verbreitet und können auch über die Website des Finanzministeriums (www.minfin.fgov.be ) auf den Seiten mit den neusten Nachrichten ( actualités/nieuws) abgerufen werden.
Ihr Arbeitgeber hat wie die meisten Banken, Versicherungsunternehmen und Regierungsbehörden eine Auflistung aller Steuern, die bezahlt und einbehalten wurden. Diese Dokumente müssen Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen, damit Ihre Freibeträge und Abschreibungen überprüft werden können. Verheiratete Paare müssen darlegen, welcher Partner für welches Einkommen und welche Kosten zuständig ist und wie die gemeinsamen Besitztümer zugeteilt werden sollen. Partner, die zusammen leben, können vielleicht eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, vorausgesetzt sie sind beim Einwohnermeldeamt mit der selben Adresse registriert und erfüllen noch einige andere Bedingungen.
Das vollständig ausgefüllte Formular und alle zugehörigen Unterlagen müssen an die auf dem Formular angegebene Adresse geschickt werden (normalerweise ist dies die Adresse des Finanzamtes, das für Ihren Bezirk zuständig ist). Wenn Sie Nicht-Einwohner-Status haben, müssen Sie Ihre Steuererklärung an den Steuerprüfer für Nicht-Einwohner in Brüssel schicken.