Die Einkommenssteuer und die Sozialversicherungsbeiträge einberechnet, kommen manche Belgier auf Abgaben, die 65% ihres monatlichen Bruttolohnes betragen. Der Einkommenssteuerhöchstsatz ist ein Riesenbetrag von 50%. Das Steuerjahr entspricht in Belgien dem Kalenderjahr und geht somit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Wie in vielen anderen Ländern wird die Einkommenssteuer (oft auch Lohnsteuer genannt) direkt an der Quelle besteuert, also durch den Arbeitgeber. Normalerweise wird dabei die Lohnsteuer einfach einbehalten.
Sollten Sie jedoch mehrere Einkommen haben, ist es wahrscheinlich klug, wenn Sie einen Steuerberater engagieren, um sicherzustellen, dass Ihre Steuerbelastung ordnungsgemäß ist, zudem ist das belgische Steuersystem außerordentlich kompliziert. Die folgenden Informationen (aus dem Jahr 2006) beziehen sich nur auf die Lohnsteuer von Einzelpersonen und nicht auf Unternehmen.
In Belgien werden in den regionalen Sprachen sehr viele Bücher veröffentlicht, die Ihnen helfen sollen, das Steuersystem zu verstehen und Steuern zu sparen. Besondere Handbücher zur Einkommenssteuer werden jedes Jahr als Beilage in Verbraucher- und Finanzzeitschriften herausgegeben. Viele dieser Handbücher enthalten auch eine CD-Rom, mit deren Hilfe Sie Ihre Steuerunterlagen vervollständigen können und Ihre Steuerverpflichtung berechnen können.
Das Finanzministerium veröffentlicht auf seiner Website sehr umfassende Informationen zur Einkommenssteuer, meist sowohl in Englisch als auch in den lokalen Sprachen. Auf der belgischen Website (www.minfin.fgov.be ) gibt es einen Link, der zu einer Steuerübersicht führt, die aktualisiert wird, sobald sich diesbezügliche Gesetze ändern. Bei den örtlichen Finanzämtern (die Adresse können Sie im Rathaus erfragen) gibt es ebenfalls einige Broschüren. Außerdem werden dort Ihre Fragen persönlich beantwortet.Seit einigen Jahren können Sie Ihre Steuererklärung auch online einreichen: www.taxonweb.be .
Alle belgischen Arbeitgeber (dazu gehören auch die belgischen Büros der Arbeitgeber, die ihren Sitz eigentlich im Ausland haben) müssen je nach persönlicher Situation und dem Steuerstatus des Arbeitnehmers Einkommenssteuern einbehalten. In den meisten Fällen reicht diese einbehaltene Steuer aus, um Ihre Einkommenssteuerbelastung zu begleichen. Trotzdem müssen Sie in jedem Fall einen Einkommenssteuererklärung einreichen.
Wenn Sie Erträge aus Kapitaleinnahmen haben, eine Rückvergütung erwarten, irgendwelche Steuerfreibeträge in Anspruch nehmen wollen oder Kommunalsteuern unterliegen, müssen Sie dies in Ihrer Steuererklärung angeben.
Selbstständige müssen vierteljährlich einen geschätzten Einkommenssteuerbetrag vorausbezahlen, der auf der Basis der Vorjahressteuern festegelegt wird. Wenn Sie diese Zahlungen nicht oder zu spät leisten, drohen harte Konventionalstrafen.