Die Anwendung der 30%-Regelung bewirkt, dass nur noch 70% des Einkommens versteuert werden müssen. Die übrigen 30% können vom Arbeitgeber über die üblichen Gehaltszahlungen steuerfrei ausbezahlt werden. Diese Regelung wird auch als „Lockmittel“ niederländischer Arbeitgeber eingesetzt, die Spezialisten aus dem Ausland beschäftigen wollen.
Die Vorteile der 30%-Regelung auf einen Blick
- Erleichterungen bei Lohn- und Einkommenssteuern: 70% versteuerbares Einkommen, 30% steuerfreie Ausbezahlung.
- Zusätzliche steuerfreie Erstattungen bei bestimmten Aufwendungen, wie z.B. Schulgeld für Internationale Schulen der Kinder.
- Umwandlung des ausländischen Führerscheins in einen Niederländischen.
- Als ausländischer Unternehmensgründer können Sie ebenfalls von der 30%-Regelung profitieren, wenn Sie im Unternehmen angestellt sind.
- Erleichtert das Akquirieren von ausländischen Fachkräften.
- Auch die anderen üblichen Abzüge von der Einkommenssteuer-Pflicht bleiben erhalten. (z.B. Abzug der Hypotheken-Kosten)
- Vermögenssteuer wird nicht eingehoben.
Verfasser: Arnold Waal, Amsterdam, Niederlande
Tätig für "Orange Tax Services"
Kontakt: Tel.: +31(0)20 553 96 65, E-Mail:
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