Kriterium 1: Das Einkommen
Die unten stehende Tabelle schlüsselt die Beträge auf, mit denen Sie rechnen können. Berechnungsgrundlage Ihr jährliches Brutto-Einkommen.
Allerdings dienen diese Beträge als Orientierungshilfe, denn der tatsächlich ausbezahlte Betrag variiert von Darlehensgeber zu Darlehensgeber.
Jahreseinkommen | Hypothek |
€ 35.000 | € 163.000 |
€ 45.000 | € 220.000 |
€ 55.000 | € 270.000 |
€ 65.000 | € 333.000 |
€ 75.000 | € 388.000 |
€ 85.000 | € 448.000 |
€ 95.000 | € 504.000 |
€ 105.000 | € 559.000 |
darüber | 5 1/2-facher Betrag des JE |
Beachten Sie, dass wenn Sie bereits einen Kredit in Anspruch nehmen, die Beträge in der Tabelle nicht auf Sie zutreffen. Der Darlehensgeber wird nämlich diesen in der Berechnung der Höhe der Hypothek berücksichtigen.
Kriterium 2: Der Wert des Hauses
Für jedes Haus kann der Wert auf mehrere verschiedene Arten festgestellt werden. Für die Vergabe und Berechnung einer Hypothek in den Niederlanden sind die beiden folgenden relevant:
Marktwert (vrije verkoopwaarde)
Dieser entspricht in etwa dem Betrag, den Sie für das Haus bezahlt haben. Der Marktwert kann aber zwischenzeitlich auch gestiegen oder gesunken sein. Der Marktwert Ihres Hauses wird von einem unabhängigen Prüfer (taxateur) festgestellt. Dieser ist im Gebiet, in dem auch das Haus liegt, tätig, weshalb er über gute Kenntnisse des Marktwerts von Immobilien in der betreffenden Gegend verfügt.
Wert bei Zwangsvollstreckung (Executiewaarde)
Dies ist der Wert, der im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstücks/Hauses erwartet werden kann. Er liegt üblicherweise zwischen 88 und 90 % des Marktwerts der Immobilie.
Die meisten Darlehensgeber gewähren Ihren Kunden eine Hypothek, die 125 % des zu erwartenden Werts bei Zwangsvollstreckung entspricht, oder dem Betrag, der auf Basis des Jahreseinkommens errechnet wurde – je nachdem welcher Betrag niedriger ist.
Falls Sie vorhaben, Renovierungsarbeiten durchzuführen, können Sie 80 % dieser Kosten zum Wert des Hauses addieren und dementsprechend eine höhere Hypothek genehmigt bekommen.
Dazu müssen Sie dem Prüfer genau über die Arbeiten/Reparaturen in Kenntnis setzen – und zwar bevor er seinen Bericht fertigstellt. Er muss nämlich Angaben über etwaige Renovierungen in seinem Bericht inkludieren.
Welche Papiere benötigen Sie zum Beantragen einer Hypothek ?
- Nachweis des Einkommens: Original (nicht Kopie) einer sogenannten „Erklärung des Arbeitgebers“; hierzu gibt es standardisierte Formulare.
- Kopie eines aktuellen Lohnzettels.
- Selbständige müssen die Firmenbücher der vergangenen 3 Jahre offen legen. Ihre Hypothek berechnet sich aus dem Durchschnitt dieser 3 Jahre oder aber aus dem Durchschnitt des letzten Jahres – je nachdem welcher Betrag niedriger ist.
- Bewertungsbericht des Prüfers (in Original)
- Kopie des Vorvertrages zum Kauf des Hauses, unterzeichnet von allen beteiligten Parteien.
- Kopien der Pässe aller am Kauf beteiligten Personen.
- Falls Sie über eine solche verfügen: Kopie Ihrer Aufenthaltsgenehmigung.
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Verfasser: Peter Gibney, Dordrecht, Niederlande
Finanzberater für "Strategies" mit Spezialisierung auf den Expatriate-Markt
Kontakt: Tel.: 078 844 0879, Fax: 084 751 2944, E-Mail:
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