Die Arbeitsmarktlage in den Niederlanden
Für deutsche Arbeitssuchende ist es hilfreich, wenn sie die Bereitschaft zeigen, die niederländische Sprache zu erlernen, auch wenn man in vielen Bereichen mit Englisch gut zurecht kommt. In den Branchen Transport/Logistik, Seewirtschaft, Finanzdienstleistungen und Agrar- und Ernährungswirtschaft werden oft qualifizierte Fachleute gesucht. Durch die Nähe zu Deutschland ist dieses Angebot auch für Grenzpendler besonders anziehend.
In den Niederlanden gibt es seit langem einen Mindestlohn. Seine Höhe wird halbjährlich an die Preisentwicklung angeglichen; auch die Sozialhilfeleistungen sind an die Mindestlöhne gekuppelt. Seit dem 1. Januar 2006 beträgt der Mindestlohn 1.272,60 Euro monatlich brutto für Arbeitnehmer zwischen 23 und 64 Jahren entsprechend einem Stundenlohn von 7,30 bis 7,89 Euro bei Vollzeitbeschäftigung. Der Mindestlohn für Jugendliche liegt zwischen 30% hiervon ab 15 Jahren bis 85% ab 22 Jahren.
Arbeitssuche in Holland
Die Europäische Arbeitsvermittlung (EURES) hilft innerhalb deutscher Arbeitsämter bei der Suche nach einer Stelle in den Niederlanden, ebenso die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) mit Sitz in Bonn. In den Niederlanden selbst gibt es die Zentren für Arbeit und Einkommen (CWI, Centrum voor Werk en Inkomen), deren Motto lautet: „Arbeit ist wichtiger als Einkommen“; sie kümmern sich vor allem um die Wiedereingliederung des Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt.
Unabhängig von Sozialleistungsbezug kann sich der Arbeitssuchende bei einem CWI anmelden. Seine Daten werden dann gespeichert, und er erhält eine Übersicht über für ihn in Frage kommende freie Stellen. Er kann bei einem CWI auch eine Sozialleistung aufgrund des allgemeinen Sozialhilfegesetzes beantragen; dann entscheidet die Gemeinde darüber. Ebenso kann eine Sozialleistung aufgrund des Arbeitslosengesetzes angefragt werden; dann übernimmt das Durchführungsinstitut für Arbeitnehmerversicherungen (UWV) die Entscheidung.
Das CWI bietet ebenfalls aktive Vermittlung und Bewerbungstraining an. Neben dem Arbeitsamt bieten Uitzendbureaus Zeit- und Teilzeitarbeit an. Ebenso enthalten Tageszeitungen aktuelle Stellenangebote.
Dem Bewerbungsschreiben sollte neben dem Motiv für die Bewerbung ein Lebenslauf mit Erwähnung persönlicher Interessen beigefügt sein. Diplome werden üblicherweise erst zum Vorstellungsgespräch mitgenommen. Auch so genannte offene Bewerbungen sind in den Niederlanden üblich. Sie sollten sich dann schon über den Hintergrund des Unternehmens informiert haben. Manche Firmen haben auch Formulare auf ihrer Website stehen, auf denen man sich online bewerben kann. Die EURES hat Tipps für die Anerkennung von Berufsausbildungen und Diplomen auf einer Website aufgeführt.
Arbeitserlaubnis für die Niederlande
Es gibt für EU-Bürger keine Einschränkungen bei der Suche nach einer Arbeit. Durch die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der EU erhält man automatisch auch die Arbeitserlaubnis. Will man länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben und dort auch einen Wohnsitz suchen, so muss man sich bei der dortigen Fremdenpolizei (Vreemdelingenpolitie) um eine Aufenthaltsgenehmigung kümmern, die man unter Vorlage des Passes, einer Meldebescheinigung und einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Bestätigung eines eigenständigen Gewerbes ohne Schwierigkeiten erhält.
Die Arbeitserlaubnis wird durch den niederländischen Arbeitgeber für den jeweiligen Arbeitsplatz beantragt. Folgende Unterlagen sind dafür notwendig:
- Angaben zum Arbeitgeber (dessen Eintrag in das zuständige Handelsregister),
- offizielles Arbeitsangebot des Arbeitgebers,
- Beschreibung der zukünftigen Arbeitsstelle,
- Nachweis des Arbeitgebers, keinen niederländischen Arbeitnehmer dafür gefunden zu haben,
- Diplome und Zeugnisse des Arbeitnehmers (übersetzt und beglaubigt), Lebenslauf,
- i. d. R. zwei Kopien des Passes,
- Nachweis des Beantragens einer Aufenthaltsgenehmigung,
- evtl. Überblick über frühere Arbeitsaufenthalte in den Niederlanden.
Vor dem Antritt seiner Stelle muss sich der Arbeitnehmer zusätzlich um eine Steuer- bzw. Bürgerservicenummer (BSN) beim zuständigen Finanzamt bemühen.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in den Niederlanden. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.