Die Versicherungspflichtigen, d. h. alle Einwohner der Niederlande, sind verpflichtet, sich zu versichern, und die Versicherungen dürfen niemandem eine Basisversicherung verweigern. Der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wurde aufgehoben, ebenso eine besondere Regelung für Beamte. Für jede Art von Police besteht nur ein einziges Beitragsniveau. Alter, Gesundheitszustand etc. spielen dabei keine Rolle mehr.
Zum Pauschalbetrag, der vom Versicherer festgelegt wird und den Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr nicht bezahlen müssen, kommt ein einkommensabhängiger Versicherungsbeitrag. Arbeitgeber müssen diesen Betrag den Arbeitnehmern erstatten. Die Steuerbehörde ist für die Einziehung der Beträge in den Krankenversicherungsfonds zuständig. Für Minderjährige zahlt der Staat die Beträge in den Fonds ein.
Zusätzlich besteht eine Risikoausgleichsregelung, um dem Versicherer finanzielle Krisen zu ersparen. Ab 2008 wird ein Eigenrisikobetrag eingeführt: Hat man in einem Kalenderjahr keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch genommen, hat man Anrecht auf Beitragsrückzahlung.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in den Niederlanden. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.