Jeder Arzt, der dem Wunsch eines Patienten auf Tötung entspricht, wird juristisch und moralisch freigesprochen. Er kann jedoch die Tötung ablehnen, wenn er selbst ethische Bedenken hat.
Für die Euthanasie müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein: Der Sterbewillige muss älter als 18 Jahre alt sein, darf geistig nicht behindert sein und muss seinen Wunsch zu sterben deutlich vor Zeugen aussprechen. Sein Leiden muss unerträglich sein mit keinerlei Aussicht auf Veränderung des Zustands. Der Hausarzt muss sich davon überzeugt haben, dass der Sterbewunsch des Patienten reiflich überlegt ist und aus freiem Willen heraus geschieht. Ein zweiter, unabhängiger Arzt muss zu einer second opinion zu Rate gezogen werden, und der Fall muss einer Untersuchungskommission vorgelegt werden.
Eine auch in den Niederlanden diskutierte Variante hiervon ist, dass auch neugeborene, unheilbar kranke Kinder in Übereinstimmung mit den Eltern und dem behandelnden Arzt Sterbehilfe bekommen können.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und arbeiten in den Niederlanden. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.